Ab jetzt gilt 2G im Verein

Der Hamburger Senat hat entschieden, die 2G-Regel auf Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko verbindlich auszuweiten.
Zu diesen Bereichen gehört auch Sport in geschlossenen Räumen!

D.h. auch wir müssen unsere Vereinsabende auf 2G umstellen:

  • Es muss ein entsprechender Nachweis über Impfung oder Genesung vorgelegt werden
  • Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre
  • Ausgenommen sin Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
  • Alle weiteren Regelungen wie Kontaktdatenerfassung, Abstandsregelung und Maskenpficht bleiben bestehen

Unser komplettes Schutzkonzept findet ihr hier

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